Generalversammlung 2023

Tagesordnung

1) Begrüssung und Eröffnung durch den 1. Vorsitzenden 

2) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der

     Mitgliederversammlung

3) Jahresbericht des 1. Vorsitzenden 

4) Jahresberichte der Spartenleiter

5) Aussprache zu den Berichten 

6) Berichte des Kassenwartes und der Kassenprüfer

7) Entlastung des Vorstandes

8) Wahl der Kassenprüfer

9) Satzungsänderung

 

Änderung des § 3 Nr. 2 Zweck des Vereins mit folgendem Wortlaut:

"Zweck des Vereins ist die Förderung der Kultur und die Förderung des Sports. Der Satzungszweck „Förderung der Kultur" wird insbesondere durch Theateraufführungen und Fastnachtsveranstaltungen verwirklicht. Die Förderung des Sports wird insbesondere durch die Abhaltung eines geordneten Spiel- und Trainingsbetriebs im Bereich Turnen und Fußball verwirklicht."

 

Änderung des § 7 Nr. 2 Vereinsorgane mit folgendem Wortlaut:

Der geschäftsführende Vorstand nach § 26 BGB besteht aus:

a.) dem Vorsitzenden

b.) dem Vorstand Verwaltung

c.) dem Vorstand Fußball

d.) dem Vorstand Turnen

Die Vorstände b, c und d bilden jeweils gleichberechtigte stellvertretende

Vorsitzende.

Der erweiterte Vorstand besteht aus:

e.) dem Schriftführer

f.) dem Jugendleiter

g.) dem Wanderwart

h.) dem Kulturwart

i.) dem Pressewart

j.) dem Kassenwart

k.) dem Eventmanager

l.) dem Leiter Sponsoring

m.) den Beisitzern

Weitere Vorstandsfunktionen können durch den Gesamtvorstand benannt

werden.

Der geschäftsführende Vorstand und der erweiterte Vorstand bilden

zusammen den Gesamtvorstand."

 

Änderung des § 8 Nr. 1b mit folgendem Wortlaut:

„Insbesondere obliegt der Mitgliederversammlung:

b.) die Wahl des geschäftsführenden Vorstandes und des erweiterten

Vorstands;"

 

Änderung des § 7 Nr. 14 mit folgendem Wortlaut:

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich. Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf die Entschädigung ihres nachgewiesenen Aufwands; eine pauschale Aufwandsentschädigung im Sinne des Ehrenamtsfreibetrages nach § 3 Nr. 26a EStG ist zulässig, soweit es die wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen."

 

Änderung des § 9 Nr. 2 Auflösung des Vereins mit folgendem Wortlaut:

„Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Rimbach, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder

kirchliche Zwecke zu verwenden hat.'

 

10) Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

 

Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung sind bis Samstag, 18.11.2023 schriftlich an ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes zu richten.